Einmal im Jahr lohnt sich der Blick auf die Autoversicherung, denn die Beiträge unterscheiden sich stark. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss dabei nur wenige Regeln beachten: den richtigen Stichtag, die passende Kündigungsart und die eVB-Nummer für die Anmeldung. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Wechsel – vom klassischen Termin zum Jahresende bis zum Sonderkündigungsrecht, das viele Autofahrer verschenken.

Der wichtigste Termin ist der 30. November. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer sein, wenn der Vertrag zum Jahreswechsel enden soll.

In diesem Artikel

Der Stichtag 30. November

Die meisten Kfz-Verträge laufen über das Kalenderjahr und enden am 31. Dezember. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss dem Versicherer deshalb spätestens am 30. November vorliegen – nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang. Versäumen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigen Sie am besten schriftlich per E-Mail oder Brief und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Viele Autofahrer schließen zuerst den neuen, günstigeren Vertrag ab und beauftragen den neuen Versicherer, die Kündigung zu übernehmen. Wichtig: Der neue Vertrag sollte lückenlos zum 1. Januar beginnen, damit Ihr Auto durchgehend versichert ist.

Kfz-Versicherung wechseln mit Sonderkündigungsrecht

Nicht nur zum Jahresende können Sie wechseln. In mehreren Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig vom 30. November gilt:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
  • Nach einem Schaden: Ist ein Schaden reguliert, können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats beenden.
  • Fahrzeugwechsel: Kaufen Sie ein neues Auto, können Sie den Versicherer frei wählen – der alte Vertrag ist an das alte Fahrzeug gebunden.
  • Verkauf: Verkaufen Sie Ihr Auto, geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über; danach kann gekündigt werden.

Gerade die Beitragserhöhung ist ein häufiger Anlass. Steigt Ihr Beitrag zum Jahreswechsel – etwa weil Ihr Modell in eine höhere Typklasse gerutscht ist –, sollten Sie die Mitteilung genau lesen und die Frist nutzen.

Die Kündigungsarten im Überblick

Anlass Frist Wechsel möglich
Ordentliche Kündigung bis 30. November zum 1. Januar
Beitragserhöhung 1 Monat nach Mitteilung zum Wirksamwerden
Nach einem Schaden 1 Monat nach Regulierung sofort/kurzfristig
Fahrzeugwechsel beim neuen Auto freie Anbieterwahl

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben beweist der Zulassungsstelle, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Haftpflicht besteht. Ohne eVB bekommen Sie kein Kennzeichen – sie ist bei jeder Zulassung, Ummeldung oder beim Halterwechsel nötig.

Sie erhalten die eVB kostenlos von Ihrem neuen Versicherer, meist sofort per E-Mail oder SMS. Die Nummer ist eine Weile gültig und wird erst bei der Zulassung eingelöst. Beim reinen Anbieterwechsel für ein bereits zugelassenes Auto brauchen Sie in der Regel gar keine neue eVB – sie ist vor allem beim Zulassungsvorgang selbst relevant.

So läuft der Wechsel in vier Schritten:
1. Tarife vergleichen und einen günstigeren Anbieter finden.
2. Alten Vertrag fristgerecht kündigen – oder den neuen Versicherer damit beauftragen.
3. Neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar abschließen; bei Bedarf eVB-Nummer anfordern.
4. Bestätigung aufbewahren und prüfen, dass kein Versicherungsloch entsteht.

Kein Versicherungsloch riskieren

Der häufigste Fehler beim Wechsel ist eine Lücke zwischen altem und neuem Vertrag. Kündigen Sie deshalb nie, ohne dass der neue Schutz zum Anschlusstermin feststeht. Ein nicht versichertes, aber zugelassenes Auto ist nicht nur ein Risiko, sondern auch strafbar: Das Fahren ohne gültige Haftpflicht kann zu Geldstrafe und Punkten führen. Sicherer ist es, den neuen Versicherer die Kündigung übernehmen zu lassen – so stimmt er den Beginn des neuen Vertrags automatisch auf das Ende des alten ab. Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung beider Schritte auf, bis der Wechsel vollständig abgeschlossen ist.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch der beste Tarif. Achten Sie auf die Deckungssumme der Haftpflicht (möglichst 100 Mio. €), auf die Selbstbeteiligung in der Kasko und auf wichtige Leistungen wie Marderbiss-Folgeschäden oder die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit. Auch die Frage, ob Sie Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko benötigen, gehört vor jeden Wechsel.

Ein Wechsel lohnt oft, wenn
  • Der Beitrag zum Jahreswechsel steigt
  • Ihre SF-Klasse gestiegen ist
  • Sie ein neues Auto anmelden
  • Ihr bisheriger Tarif Leistungen vermissen lässt
Vorsicht ist geboten bei
  • Einem laufenden, noch offenen Schadenfall
  • Verlust günstiger Altvertrags-Konditionen
  • Lücken zwischen altem und neuem Vertrag

Passende Stellschrauben vor dem Wechsel

Bevor Sie unterschreiben, lohnt der Blick auf die Faktoren, die Ihren Beitrag bestimmen. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel übertragen und sollte korrekt übernommen werden. Auch Typklasse und Regionalklasse beeinflussen den neuen Beitrag. Wer in der Kasko sparen will, kann einen Tarif mit Werkstattbindung prüfen, Fahranfänger zusätzlich einen Telematik-Tarif. So wechseln Sie nicht nur, sondern optimieren gleich den gesamten Schutz.

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei der ordentlichen Kündigung muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absendedatum.
Wofür brauche ich die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer beweist der Zulassungsstelle, dass eine gültige Haftpflicht besteht. Sie benötigen sie für die Zulassung, Ummeldung oder den Halterwechsel eines Fahrzeugs. Beim reinen Anbieterwechsel eines schon zugelassenen Autos ist sie meist nicht nötig.
Kann ich außerhalb des Jahresendes wechseln?
Ja. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragserhöhung, nach einem regulierten Schaden und beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. In diesen Fällen gilt der 30. November nicht.
Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird auf den neuen Versicherer übertragen. Der alte Anbieter meldet die schadenfreien Jahre. Prüfen Sie nach dem Wechsel, ob die Klasse korrekt übernommen wurde, damit Ihr Rabatt erhalten bleibt.

Fazit

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, braucht vor allem einen Blick auf den Kalender: Der 30. November ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung. Darüber hinaus öffnen Beitragserhöhung, Schadenfall und Fahrzeugwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Sorgen Sie für einen lückenlosen Übergang, halten Sie die eVB-Nummer bereit und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen. Weitere Ratgeber finden Sie in unserer Versicherungs-Rubrik.

Über den Autor

admin

Redaktionsteam mit Spezialisierung auf persönliche Finanzen, Kreditkarten und Bankprodukte.

Weitere Beiträge dieses Autors lesen →