Sobald deine Geldanlage Gewinne abwirft, will der Fiskus mitverdienen. In Deutschland geschieht das über die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent, der zusätzlich um Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhöht wird. Betroffen sind Zinsen, Dividenden, ausgeschüttete und thesaurierte Fondserträge sowie Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Weil die Bank die Steuer direkt einbehält, ist sie in vielen Fällen mit dem Abzug abgegolten, daher der Name.

Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch die Belastung wirklich ist, wer Kirchensteuer zahlt und wann sich eine Günstigerprüfung lohnt.

In diesem Artikel

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer wirklich?

Der reine Steuersatz beträgt 25 Prozent. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuer, sodass die Grundbelastung bei 26,375 Prozent liegt. Anders als beim regulären Einkommen wurde der Soli auf Kapitalerträge nicht abgeschafft, er fällt weiterhin für alle an. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer hinzu, die zugleich die Bemessungsgrundlage leicht mindern.

Konstellation Effektiver Steuersatz Steuer auf 1.000 Euro Gewinn
Ohne Kirchensteuer 26,375 % 263,75 Euro
Mit 8 % Kirchensteuer ca. 27,82 % ca. 278,20 Euro
Mit 9 % Kirchensteuer ca. 27,99 % ca. 279,90 Euro

Die Beträge gelten für den Teil deiner Erträge, der über dem Sparerpauschbetrag liegt. Bis 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) bleibt der Gewinn dank Freistellungsauftrag komplett steuerfrei.

Welche Kapitalerträge sind steuerpflichtig?

Unter die Abgeltungsteuer fallen praktisch alle Erträge aus Geldvermögen. Dazu zählen insbesondere:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen und Sparbriefen.
  • Dividenden aus Aktien sowie Ausschüttungen von Fonds und ETFs.
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen und Zertifikaten.
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, also die jährlich vorweg besteuerte fiktive Mindestrendite.

Bei Aktien-ETFs greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent: Nur 70 Prozent der Erträge sind überhaupt steuerpflichtig, was die effektive Belastung deutlich senkt. Wer gezielt auf Ausschüttungen setzt, sollte die Steuerwirkung bei einer Dividendenstrategie mit ETFs von Anfang an einplanen.

Automatischer Abzug durch die Bank

Bei deutschen Depotbanken läuft die Besteuerung komfortabel: Die Bank berechnet die Steuer, verrechnet Verluste im laufenden Jahr, berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag und führt den Rest direkt ans Finanzamt ab. In diesen Fällen ist die Steuer abgegolten, eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht zwingend nötig.

Auslandsdepot beachten: Führst du ein Depot bei einem ausländischen Broker, behält dieser die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht ein. Dann bist du selbst verpflichtet, die Erträge über die Anlage KAP zu erklären und die Steuer nachzuzahlen. Auch die Kirchensteuer musst du in solchen Fällen selbst deklarieren.

Wann sich die Günstigerprüfung lohnt

Die 25 Prozent sind ein pauschaler Höchstsatz. Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz darunter, zahlst du unnötig viel. Über die Günstigerprüfung in der Anlage KAP prüft das Finanzamt automatisch, ob die Besteuerung mit deinem individuellen Einkommensteuersatz günstiger ist, und erstattet die Differenz.

Günstigerprüfung sinnvoll bei
  • Rentnern und Studierenden mit niedrigem Gesamteinkommen
  • persönlichem Grenzsteuersatz unter 25 Prozent
  • Jahren mit geringem oder keinem Arbeitseinkommen
Eher nicht sinnvoll bei
  • gut verdienenden Angestellten mit hohem Grenzsteuersatz
  • Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder mehr
  • ohnehin schon ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag ohne Restgewinn

Ein Antrag schadet nie: Fällt die Prüfung zu deinen Ungunsten aus, bleibt es beim pauschalen Abzug. Wer sehr wenig verdient, kann alternativ eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, damit die Bank gar keine Steuer einbehält.

Kirchensteuer: automatisch oder auf Sperrvermerk

Bist du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, führt deine Bank die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch mit ab. Dafür fragt sie einmal jährlich deine Konfession als verschlüsseltes Merkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab, den sogenannten automatisierten Kirchensteuerabzug. Du musst also nichts tun, damit die 8 oder 9 Prozent korrekt einbehalten werden. Wer diese Abfrage nicht wünscht, kann bis zum 30. Juni einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt setzen. Dann meldet die Bank die Kapitalerträge stattdessen ans Finanzamt, und du deklarierst die Kirchensteuer selbst über die Steuererklärung. Ein echter Vorteil entsteht dadurch aber nicht, denn zahlen musst du die Kirchensteuer in beiden Fällen. Der Sperrvermerk dient allein dem Datenschutz gegenüber der Bank.

Abgeltungsteuer in der Steuererklärung optimieren

Auch ohne Pflicht kann sich die Anlage KAP lohnen. Über sie holst du dir einen vergessenen Sparerpauschbetrag zurück, lässt Verluste depotübergreifend verrechnen und korrigierst zu viel gezahlte Kirchensteuer. Gerade wer bei mehreren Banken Konten führt, verschenkt sonst leicht Freibeträge. Sammle daher die Jahressteuerbescheinigungen aller Institute und prüfe, ob sich eine freiwillige Erklärung rechnet.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge?
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer steigt die effektive Belastung je nach Bundesland auf rund 27,82 bis 27,99 Prozent.
Zahle ich auf Kapitalerträge noch Solidaritätszuschlag?
Ja. Anders als bei der regulären Einkommensteuer wurde der Soli für Kapitalerträge nicht abgeschafft. Er fällt weiterhin mit 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Höhe deiner Erträge.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken ist die Steuer mit dem Abzug abgegolten, eine Angabe ist meist freiwillig. Pflicht wird es bei Auslandsdepots, nicht abgeführter Kirchensteuer oder wenn du Verluste verrechnen oder den Sparerpauschbetrag nachträglich nutzen willst.
Was bringt die Günstigerprüfung?
Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, werden deine Kapitalerträge auf Antrag mit dem niedrigeren Satz besteuert. Das Finanzamt erstattet die Differenz. Der Antrag erfolgt über die Anlage KAP und kann nie zu einer höheren Steuer führen.

Fazit

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge belastet Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr. Für die meisten Anleger erledigt die Bank den Abzug automatisch. Wer wenig verdient, sichert sich über die Günstigerprüfung einen niedrigeren Satz, und der Sparerpauschbetrag stellt die ersten 1.000 bzw. 2.000 Euro ohnehin steuerfrei. Weitere Steuerthemen rund um die Geldanlage findest du in unserer Rubrik Geldanlage.

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Redaktionsteam mit Spezialisierung auf persönliche Finanzen, Kreditkarten und Bankprodukte.

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