Die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs ist einer der attraktivsten, aber am wenigsten bekannten Steuervorteile für Privatanleger in Deutschland: 30 % deiner Erträge aus einem Aktienfonds bleiben pauschal steuerfrei. Das gilt für Dividenden, für die Vorabpauschale und für Kursgewinne beim Verkauf. Faktisch sinkt dein Steuersatz auf Aktien-ETFs damit spürbar – ganz ohne Antrag oder Aufwand.
Warum es diese Freistellung gibt, welche Fonds davon profitieren und wie viel Steuer du konkret sparst, erklärt dieser Ratgeber mit Rechenbeispiel.
In diesem Artikel
Warum es die Teilfreistellung gibt
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlt der Fonds selbst auf bestimmte Erträge (etwa deutsche Dividenden) bereits Steuer auf Fondsebene. Damit dieselben Erträge nicht bei dir als Anleger ein zweites Mal voll besteuert werden, gewährt der Gesetzgeber einen pauschalen Ausgleich: die Teilfreistellung. Sie ist also kein Geschenk, sondern verhindert eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung – und sie läuft vollautomatisch über deine deutsche Depotbank.
Praktisch bedeutet das: Der Fonds hat auf einen Teil seiner Erträge bereits Steuern gezahlt, die du auf deinem Kontoauszug gar nicht direkt siehst. Die Teilfreistellung gibt dir diesen Anteil pauschal zurück, indem sie 30 % deiner Erträge komplett steuerfrei stellt. Du musst dazu weder nachrechnen noch nachweisen, wie hoch die Vorbelastung im Einzelnen war – der Gesetzgeber legt die Quote einheitlich fest.
Wie hoch ist die Teilfreistellung?
Entscheidend ist die Aktienquote des Fonds laut seinen Anlagebedingungen. Je höher der Aktienanteil, desto größer die Freistellung.
| Fondstyp | Aktienquote | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF | mind. 51 % | 30 % |
| Mischfonds | mind. 25 % | 15 % |
| Offener Immobilienfonds (Inland) | – | 60 % |
| Offener Immobilienfonds (Ausland) | – | 80 % |
| Renten- / Geldmarktfonds | 0 % | keine |
Ein klassischer Welt-ETF auf den MSCI World, den FTSE All-World oder eine 70/30-Kombination fällt in die erste Zeile: Er ist ein Aktienfonds und genießt die volle Teilfreistellung von 30 %.
Rechenbeispiel: So viel sparst du
Nehmen wir an, du verkaufst Anteile mit einem Kursgewinn von 5.000 €. Auf Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer von 26,375 % an (25 % plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). So wirkt die Teilfreistellung:
| Szenario | Steuerpflichtiger Gewinn | Steuer |
|---|---|---|
| Ohne Teilfreistellung | 5.000 € | 1.318,75 € |
| Mit 30 % Teilfreistellung | 3.500 € | 923,13 € |
Du sparst rund 396 € – allein durch die Fondsbauart. Rechnerisch sinkt dein effektiver Steuersatz auf einen Aktien-ETF von 26,375 % auf etwa 18,46 % (70 % × 26,375 %). Über ein ganzes Anlegerleben summiert sich dieser Effekt zu einem beträchtlichen Betrag.
Noch deutlicher wird der Vorteil bei größeren Summen: Bei 50.000 € Kursgewinn sparst du durch die Teilfreistellung rund 3.960 € Steuern gegenüber einer vollen Besteuerung. Der Effekt skaliert also direkt mit der Höhe deiner Gewinne – und gerade beim langfristigen Vermögensaufbau werden die aufgelaufenen Kursgewinne mit den Jahren immer größer. Was zu Beginn wie eine Nebensache wirkt, entscheidet nach zwei Jahrzehnten spürbar mit über dein Nettoergebnis.
Worauf die Teilfreistellung angewendet wird
Der Clou: Die 30 % gelten für alle drei Ertragsarten eines Aktien-ETF.
- Ausschüttungen aus ausschüttenden ETFs
- die jährliche Vorabpauschale bei Thesaurierern
- Kursgewinne beim Verkauf der Anteile
- reine Renten- und Geldmarktfonds
- Zinsen aus Tagesgeld oder Anleihen
- Fonds unter 25 % Aktienquote
Ob du einen thesaurierenden oder ausschüttenden Aktien-ETF wählst, spielt für die Teilfreistellung keine Rolle – beide profitieren gleichermaßen von den 30 %.
Der Effekt über die gesamte Anlagedauer
Die Teilfreistellung wirkt nicht nur einmal beim Verkauf, sondern über die gesamte Haltedauer – jedes Jahr bei der Vorabpauschale, bei jeder Ausschüttung und am Ende beim Kursgewinn. Bei einem Weltportfolio, das über 20 oder 30 Jahre aufgebaut wird, summieren sich diese Entlastungen leicht zu einem fünfstelligen Betrag. Genau deshalb sind breit gestreute Aktien-ETFs in Deutschland steuerlich so effizient und der ideale Kern eines langfristigen ETF-Sparplans.
Ein Detail zur Kirchensteuer: Gehörst du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an, steigt dein Abgeltungsteuersatz auf rund 27,8 bis 28 %. Die Teilfreistellung von 30 % greift dann auf dieser höheren Basis und entlastet dich entsprechend stärker. In jedem Fall reduziert sie den steuerpflichtigen Anteil deiner Erträge auf 70 % – unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz.
Teilfreistellung bei anderen Fondstypen
Nicht jeder Fonds erhält 30 %. Entscheidend ist, welche Mindest-Aktienquote in den Anlagebedingungen festgeschrieben ist. Ein Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien bekommt 15 %, offene Immobilienfonds je nach Anlageschwerpunkt 60 oder 80 %. Reine Anleihe- und Geldmarktfonds gehen leer aus, weil ihre Erträge nicht in gleicher Weise auf Fondsebene vorbelastet sind. Prüfe im Zweifel das Factsheet oder den Verkaufsprospekt deines Fonds – dort ist die steuerliche Einstufung ausgewiesen. Ein klassischer Welt-ETF ist praktisch immer ein Aktienfonds mit voller 30-prozentiger Freistellung.
Muss ich die Teilfreistellung beantragen?
Gilt die Teilfreistellung auch für die Vorabpauschale?
Warum bekomme ich nur 30 % und nicht mehr?
Bekomme ich die Teilfreistellung auch bei einem ausländischen Broker?
Fazit
Die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs ist ein automatischer Steuervorteil, der deine effektive Belastung von 26,4 % auf rund 18,5 % drückt. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Kursgewinne gleichermaßen und macht breit gestreute Aktien-ETFs steuerlich besonders attraktiv. Du musst dafür nichts tun – wichtig ist nur zu wissen, dass dein tatsächlicher Steuersatz auf ein Weltportfolio deutlich niedriger liegt, als die 25 % Abgeltungsteuer zunächst vermuten lassen.