Wer in Deutschland Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, zahlt darauf grundsätzlich Abgeltungsteuer. Ein Teil deiner Kapitalerträge bleibt aber steuerfrei: Genau hier setzen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag an. Im Jahr 2026 liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Richtig eingesetzt, sparst du dir damit jedes Jahr bis zu rund 264 Euro Abgeltungsteuer, und das ganz ohne Steuererklärung.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie du deinen Freistellungsauftrag korrekt einrichtest, ihn sinnvoll auf mehrere Banken aufteilst und was du tun kannst, wenn du ihn einmal vergessen hast.
In diesem Artikel
Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Bis zu dieser Grenze musst du auf Zinsen, Dividenden, ausgeschüttete Fondserträge, die Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne keine Abgeltungsteuer zahlen. Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Person, für zusammen veranlagte Paare verdoppelt er sich auf 2.000 Euro. Ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht möglich, denn der Pauschbetrag deckt sämtliche Kosten pauschal ab.
Rechnerisch entspricht der Freibetrag bei einem ledigen Anleger einer Steuerersparnis von 263,75 Euro (1.000 Euro mal 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag). Wer Kirchensteuer zahlt, spart entsprechend etwas mehr. Wichtig: Der Betrag wird nicht automatisch berücksichtigt, du musst ihn aktiv über einen Freistellungsauftrag anfordern.
Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei auszuzahlen, statt automatisch Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen. So gehst du vor:
- Formular öffnen: Bei fast allen Banken und Neobrokern findest du den Freistellungsauftrag im Online-Banking unter Steuern oder Service. Ein Papierformular ist heute selten nötig.
- Betrag festlegen: Trage den Betrag ein, den diese Bank freistellen soll. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht überschreiten.
- Steuer-Identifikationsnummer angeben: Seit 2023 ist ein Freistellungsauftrag nur mit gültiger Steuer-ID wirksam. Ohne sie führt die Bank trotzdem Steuer ab.
- Zeitraum wählen: Üblich ist ein unbefristeter Auftrag, den du jederzeit ändern kannst. Er gilt frühestens ab dem 1. Januar des laufenden Jahres.
Der Auftrag wirkt für das gesamte Kalenderjahr, auch rückwirkend auf bereits im Jahr angefallene Erträge. Bereits einbehaltene Steuer erstattet die Bank in der Regel automatisch mit der nächsten Abrechnung.
Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen
Hast du mehrere Depots oder Tagesgeldkonten, kannst und solltest du deinen Sparerpauschbetrag aufteilen. Entscheidend ist, dass die Summe aller Aufträge deinen persönlichen Höchstbetrag nicht übersteigt. Orientiere dich an den erwarteten Erträgen je Institut: Wo Zinsen und Ausschüttungen anfallen, sollte auch der größere Anteil liegen.
| Institut | Erwartete Erträge 2026 | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Neobroker (ETF-Depot) | ca. 600 Euro | 650 Euro |
| Tagesgeldkonto | ca. 250 Euro | 250 Euro |
| Filialbank (altes Depot) | ca. 80 Euro | 100 Euro |
| Summe | ca. 930 Euro | 1.000 Euro |
Du kannst deine Aufträge jederzeit anpassen, etwa wenn ein Tagesgeldkonto plötzlich höhere Zinsen bringt. Beachte aber, dass sich ein Freistellungsauftrag nur so weit senken lässt, wie im laufenden Jahr noch nicht ausgenutzt wurde.
Ehepaare, Kinder und die richtige Zuordnung
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen. Dieser gilt für Einzel- und Gemeinschaftskonten beider Partner bei demselben Institut, unabhängig davon, wer die Erträge tatsächlich erzielt. So lässt sich ungenutzter Freibetrag des einen Partners für den anderen verwenden. Ein gemeinsamer Auftrag ist allerdings nur bei gemeinsamer Veranlagung möglich.
Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro plus Grundfreibetrag. Wer ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes führt, kann dort einen separaten Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes einrichten. Bei sehr geringen sonstigen Einkünften kann sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoller sein, weil sie deutlich höhere Erträge steuerfrei stellt.
Freistellungsauftrag vergessen: So holst du die Steuer zurück
Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, ist nichts verloren. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Dort trägst du deine Kapitalerträge ein und beantragst die Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags. Das Finanzamt erstattet dann die zu viel einbehaltene Steuer. Praktischer ist es jedoch, den Auftrag rechtzeitig zu Jahresbeginn zu setzen, damit die Erträge gar nicht erst besteuert werden.
Denke auch daran, dass die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs zusätzlich zum Sparerpauschbetrag wirkt: 30 Prozent der Erträge bleiben ohnehin steuerfrei, erst der Rest wird gegen den Freibetrag gerechnet. Beides zusammen senkt deine Steuerlast spürbar.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend ändern?
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag ohne Steuer-ID einrichte?
Muss ich den Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung angeben?
Fazit
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag sind das einfachste Steuersparinstrument für Anleger in Deutschland. Verteile deine 1.000 bzw. 2.000 Euro klug auf die Institute mit den höchsten Erträgen, hinterlege überall deine Steuer-ID und kontrolliere die Summe einmal jährlich. So bleiben deine Kapitalerträge automatisch steuerfrei, und du holst dir vergessene Beträge notfalls über die Steuererklärung zurück. Wer noch tiefer in die Besteuerung einsteigen will, findet weitere Ratgeber in unserer Rubrik Geldanlage.