Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Policen für Mieter wie Eigentümer: Sie ersetzt Ihr Inventar, wenn Feuer, Leitungswasser, ein Sturm oder ein Einbruch die Wohnungseinrichtung zerstört. Doch der beste Schutz nützt wenig, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist. Dieser Ratgeber erklärt, was in der Hausratversicherung versichert ist, wie Sie die richtige Summe berechnen und wie Sie eine teure Unterversicherung sicher vermeiden.
Was die Hausratversicherung abdeckt
Versichert ist der gesamte bewegliche Hausrat – vereinfacht alles, was herausfiele, wenn man die Wohnung auf den Kopf stellte. Dazu zählen Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Teppiche, Wertsachen und in Grenzen auch Bargeld. Die Police leistet bei folgenden Gefahren:
In diesem Artikel
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser, etwa aus geplatzten Rohren oder der Waschmaschine
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
Entschädigt wird zum Neuwert: Sie erhalten den Betrag, den die Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Gegenstands kostet – nicht den geringeren Zeitwert der alten Sache.
Die richtige Versicherungssumme berechnen
Die Versicherungssumme soll dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Es gibt zwei Wege, sie zu bestimmen. Beim exakten Verfahren erstellen Sie eine Inventarliste und addieren die Wiederbeschaffungswerte. Der einfachere und in Deutschland übliche Weg ist die Pauschalmethode: Versicherer setzen häufig 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche an.
Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Versicherungssumme von 45.500 €. Wer diese Pauschale wählt, erhält im Gegenzug meist einen Unterversicherungsverzicht – ein entscheidender Vorteil, den wir gleich erklären.
| Wohnfläche | Pauschale (650 €/m²) |
|---|---|
| 50 m² | 32.500 € |
| 70 m² | 45.500 € |
| 100 m² | 65.000 € |
| 120 m² | 78.000 € |
Unterversicherung vermeiden
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Summe niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Der Versicherer darf dann auch Teilschäden nur anteilig ersetzen. Ein Beispiel: Ist Ihr Hausrat 60.000 € wert, Sie haben aber nur 40.000 € versichert, erstattet der Versicherer bei einem Schaden von 6.000 € lediglich zwei Drittel – also 4.000 €.
Entschädigungsgrenzen und Wertsachen
Auch bei ausreichender Summe gelten Höchstgrenzen für bestimmte Werte. Für Bargeld ist die Entschädigung oft auf wenige Tausend Euro begrenzt, für Schmuck und andere Wertsachen meist auf 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern sie nicht in einem anerkannten Tresor liegen. Prüfen Sie diese Sublimits, wenn Sie teuren Schmuck oder größere Bargeldbestände besitzen, und passen Sie sie bei Bedarf nach oben an.
Sinnvolle Zusatzbausteine
Einige Bausteine fehlen im Standardtarif, gehören aber für die meisten Haushalte dazu:
- Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, damit die vergessene Herdplatte oder die brennende Kerze nicht zur Leistungskürzung führt.
- Der Baustein Fahrraddiebstahl für Rad und E-Bike, oft mit einer Nachtzeitklausel.
- Die Elementarschadenversicherung gegen Überschwemmung, Starkregen und Rückstau.
Wovon der Beitrag abhängt
Der Preis einer Hausratversicherung wird von mehreren Faktoren bestimmt. Am stärksten wirkt die Wohnfläche, denn sie legt über die Quadratmeter-Pauschale direkt die Versicherungssumme fest. Hinzu kommt der Wohnort: In Regionen mit hoher Einbruchhäufigkeit sind die Beiträge spürbar höher als auf dem Land. Auch die gewählten Zusatzbausteine, eine vereinbarte Selbstbeteiligung und die Bauart des Gebäudes fließen ein. Für eine durchschnittliche Mietwohnung bewegen sich die Kosten meist im niedrigen bis mittleren zweistelligen Euro-Bereich pro Monat – ein überschaubarer Preis für den Ersatz des kompletten Hausrats zum Neuwert.
Außenversicherung: Schutz auch unterwegs
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum nicht nur zu Hause. Über die sogenannte Außenversicherung sind Gegenstände, die Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung mitführen, für einen begrenzten Zeitraum mitversichert – etwa das Notebook auf Reisen oder der Koffer im Hotel. Die Entschädigung ist dabei meist auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt und zeitlich befristet, oft auf drei Monate. Für Studierende ist zudem wichtig: Das WG-Zimmer oder die Zweitwohnung am Studienort kann über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert sein, solange dort der Hauptwohnsitz bestehen bleibt.
Auch eine Selbstbeteiligung lässt sich vereinbaren. Wer bereit ist, Kleinschäden selbst zu tragen, senkt damit den Jahresbeitrag spürbar. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem finanziellen Puffer ab: Für die meisten Haushalte ist eine moderate Selbstbeteiligung ein guter Kompromiss zwischen Beitrag und Schutz.
Versicherungssumme regelmäßig prüfen
Denken Sie daran, die Versicherungssumme in Abständen zu überprüfen. Nach einem Umzug in eine größere Wohnung, dem Kauf hochwertiger Elektronik oder einer neuen Küche kann der Wert des Hausrats deutlich steigen. Wächst die Wohnfläche, passt sich bei der Quadratmeter-Pauschale die Summe automatisch an – bei größeren Neuanschaffungen sollten Sie den Wert dagegen aktiv anpassen. Andernfalls droht trotz Unterversicherungsverzicht eine Lücke, weil die vereinbarte Summe die vereinbarte Höchstentschädigung bleibt.
Was die Hausratversicherung nicht zahlt
Schäden am Gebäude selbst – etwa an Mauern, Dach oder fest verlegten Böden – fallen nicht in die Hausrat, sondern in die Wohngebäudeversicherung. Auch Schäden, die Sie anderen zufügen, sind nicht gedeckt; dafür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Schäden durch Krieg, Kernenergie oder vorsätzliches Handeln sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Fazit
Eine Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes Inventar zum Neuwert – vorausgesetzt, die Versicherungssumme stimmt. Mit der Pauschale von 650 € pro Quadratmeter und einem Unterversicherungsverzicht sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden anteilige Kürzungen im Schadenfall. Prüfen Sie zusätzlich die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und ergänzen Sie sinnvolle Bausteine wie Elementarschutz oder den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit.