Wenn Wasser durch die Decke tropft oder ein Sturm das Dach abdeckt, stellt sich sofort die Frage: Wer zahlt? Der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausrat entscheidet darüber, welche Police für welchen Schaden aufkommt. Vereinfacht gilt: Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus, die Hausratversicherung das Inventar. Dieser Ratgeber zeigt anhand konkreter Beispiele, welche Versicherung wann leistet – und warum viele Haushalte beide brauchen.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für die Immobilie

Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude und alle fest damit verbundenen Bestandteile. Dazu gehören Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, die Heizungsanlage, fest verlegte Böden sowie die sanitären Installationen. Auch Garagen, Carports oder ein Gartenhaus lassen sich meist einschließen. Zuständig ist sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel; Naturgefahren wie Überschwemmung deckt erst der Zusatzbaustein Elementarschäden.

In diesem Artikel

Diese Police schließt der Eigentümer ab – bei vermieteten Objekten der Vermieter, der die Kosten über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen darf. Für Mieter selbst ist sie also kein Thema.

Hausratversicherung: Schutz für das Inventar

Die Hausratversicherung ersetzt den beweglichen Besitz in der Wohnung: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche, Geschirr und Wertsachen. Sie ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer sinnvoll, denn das Gebäude allein macht ein Zuhause nicht aus. Wie Sie die passende Versicherungssumme für den Hausrat berechnen, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Wer zahlt welchen Schaden?

Am klarsten wird die Abgrenzung an typischen Schadenfällen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Police greift:

Schaden Wohngebäude Hausrat
Rohrbruch beschädigt Wand und Estrich ja nein
Durchnässter Teppich und durchnässtes Sofa nein ja
Brand zerstört den Dachstuhl ja nein
Feuer vernichtet Möbel und Kleidung nein ja
Sturm deckt Dachziegel ab ja nein
Einbrecher stehlen Laptop und Schmuck nein ja

Die Faustregel: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung. Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, ist Sache der Hausrat.

Der Klassiker: der Leitungswasserschaden

Ein geplatztes Rohr zeigt das Zusammenspiel beider Policen besonders gut. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur des Rohrs sowie die Trocknung und Instandsetzung von Wänden, Decken und fest verlegtem Bodenbelag. Die Hausratversicherung ersetzt parallel dazu die durchnässten Möbel, den Teppich und beschädigte Elektrogeräte. Ohne beide Policen bleiben Sie auf einem Teil der Kosten sitzen.

Melden Sie einen Schaden immer bei beiden Versicherern, wenn Gebäude und Inventar betroffen sind. Die Gesellschaften stimmen die Regulierung untereinander ab – doppelt kassieren können Sie zwar nicht, aber jede Police zahlt ihren Anteil.

Wenn die Wohnung unbewohnbar wird

Ein oft übersehener Vorteil beider Policen betrifft die Folgekosten eines Schadens. Wird Ihre Wohnung nach einem Brand oder Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für eine Hotelunterbringung für einen begrenzten Zeitraum. Die Wohngebäudeversicherung wiederum ersetzt dem Eigentümer den Mietausfall, wenn vermietete Räume nicht nutzbar sind. So federn beide Verträge nicht nur den unmittelbaren Sachschaden ab, sondern auch die finanziellen Folgen, bis alles wiederhergestellt ist.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Beide Policen unterscheiden sich im Detail erheblich. Bei der Wohngebäudeversicherung ist der gleitende Neuwert Standard: Die Versicherungssumme wird über den sogenannten Wert 1914 und einen jährlichen Anpassungsfaktor an die aktuellen Baukosten gekoppelt, sodass im Schadenfall der volle Wiederaufbau finanziert ist. Achten Sie darauf, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und dass Ableitungsrohre auch außerhalb des Gebäudes eingeschlossen sind. Bei der Hausratversicherung lohnt der Blick auf die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und auf den Einschluss von Überspannungsschäden nach einem Blitzeinschlag.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Zusammenspiel: Nach einem Rohrbruch entstehen 8.000 € Schaden am Estrich und an den Wänden sowie 4.000 € an durchnässten Möbeln und Elektrogeräten. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die 8.000 €, die Hausratversicherung die 4.000 €. Wer nur eine der beiden Policen besitzt, bleibt auf dem jeweils anderen Betrag sitzen – ein häufiger und teurer Irrtum vieler Eigentümer.

Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung hängt vor allem vom Gebäudewert, der Bauart und der Lage ab; Elementarschutz und die Dachform beeinflussen ihn zusätzlich. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt er ohne Elementar häufig im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, mit Elementarschutz etwas höher. Ein Vergleich lohnt sich, da sich Bedingungen und Preise der Anbieter deutlich unterscheiden.

Ein Sonderfall für Mieter

Für Mieter gibt es eine wichtige Schnittstelle: Beschädigen Sie die gemietete Wohnung selbst, etwa durch einen von Ihnen verursachten Brand, greift nicht die Hausrat-, sondern die private Haftpflichtversicherung über den Einschluss von Mietsachschäden. Prüfen Sie daher, dass dieser Baustein in Ihrer Haftpflicht enthalten ist – er schließt eine Lücke, die viele erst im Schadenfall bemerken.

Brauche ich beide Versicherungen?

Für Eigentümer einer Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung praktisch unverzichtbar: Banken verlangen sie in der Regel als Bedingung für die Baufinanzierung, und ein Totalschaden durch Brand kann die Existenz kosten. Die Hausratversicherung ist dagegen für jeden Haushalt sinnvoll – egal ob Sie mieten oder besitzen. Wer beides kombiniert, sollte darauf achten, dass Elementarschäden in beiden Policen eingeschlossen sind; eine Elementarschadenversicherung ergänzt beide Verträge gegen Überschwemmung und Starkregen. Ergänzend schützt die private Haftpflichtversicherung vor Schäden, die Sie Dritten zufügen, und der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bewahrt Sie in beiden Sparten vor Leistungskürzungen.

Fazit

Der wichtigste Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausrat lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die eine schützt das Haus, die andere Ihr Hab und Gut darin. Beide Policen greifen bei denselben Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser, decken aber unterschiedliche Werte ab. Eigentümer brauchen in der Regel beide, Mieter zumindest die Hausrat. Prüfen Sie bei beiden Verträgen, ob Elementarschäden eingeschlossen sind – denn Starkregen macht vor keiner Grundstücksgrenze halt.

Kann ein Mieter eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Nein, das ist Sache des Eigentümers. Mieter benötigen nur eine Hausratversicherung für ihr Inventar; die Gebäudeversicherung zahlt der Vermieter.
Ist die Einbauküche über Wohngebäude oder Hausrat versichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Häufig gilt eine mit dem Haus gekaufte, fest verbaute Küche als Gebäudebestandteil, eine selbst eingebrachte Küche zählt dagegen zum Hausrat.
Zahlt eine der beiden Policen bei Hochwasser?
Nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung deckt Überschwemmung im Standardtarif ab.
Wer zahlt bei einem Sturmschaden am Dach?
Die Wohngebäudeversicherung, sofern der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Durch den Schaden beschädigtes Inventar übernimmt die Hausratversicherung.
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