Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – die Kerze bleibt an, der Herd läuft weiter, die Wohnungstür bleibt unverschlossen. Genau in solchen Situationen entscheidet eine einzige Vertragsklausel darüber, ob Ihre Hausratversicherung voll zahlt oder die Leistung drastisch kürzt. Wer den Schutz bei grober Fahrlässigkeit in der Hausrat nicht mitversichert hat, riskiert im Ernstfall vierstellige Verluste. Zusammen mit dem oft unterschätzten Glasbruch gehören diese beiden Klauseln zu den wichtigsten Bausteinen einer guten Police.

In diesem Ratgeber erklären wir, was grobe Fahrlässigkeit juristisch bedeutet, warum der Verzicht auf den entsprechenden Einwand so entscheidend ist und wann sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung wirklich lohnt.

In diesem Artikel

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen – also etwas tun oder unterlassen, das jedem einleuchten müsste. Nach § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf der Versicherer seine Leistung dann „entsprechend der Schwere des Verschuldens“ kürzen. In der Praxis bedeutet das oft eine Reduzierung um 25, 50 oder sogar 100 Prozent.

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit rund um die Hausrat sind:

  • Eine brennende Kerze wird unbeaufsichtigt gelassen und löst einen Wohnungsbrand aus.
  • Der eingeschaltete Herd wird vergessen, das Essen fängt Feuer.
  • Die Wohnungstür oder ein Fenster bleibt beim Verlassen offen und Diebe schlagen zu.
  • Ein Adventskranz oder ein defektes Ladegerät wird ohne Aufsicht betrieben.
Der Schlüssel steckt im Wort „Verzicht“: Gute Tarife enthalten den Passus, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet – und zwar bis zur vollen Versicherungssumme. Ohne diesen Verzicht kann selbst ein Totalschaden nur anteilig ersetzt werden.

Warum der Verzicht auf den Einwand so wichtig ist

Rechnen wir ein Beispiel: Bei einem Küchenbrand entsteht ein Hausratschaden von 40.000 €. Stuft der Versicherer Ihr Verhalten als grob fahrlässig ein und kürzt um 50 Prozent, bekommen Sie nur 20.000 €. Mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme“ erhalten Sie dagegen die vollen 40.000 €.

Achten Sie auf die Formulierung. Manche günstigen Tarife verzichten nur bis zu einem Teilbetrag (etwa 10.000 €) oder bis zu einem Prozentsatz der Summe. Das leistungsstärkste Merkmal ist der uneingeschränkte Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme. Diese Klausel ist auch bei anderen Schäden Gold wert – etwa beim Fahrraddiebstahl über die Hausrat, wenn Sie das Schloss einmal vergessen haben.

Glasbruch: der oft vergessene Baustein

Die Glasbruchversicherung deckt Bruchschäden an Glas und Ceran – also Schäden, die durch Zerbrechen entstehen, nicht durch Kratzer oder Absplitterungen. Sie ist meist ein optionaler Zusatzbaustein der Hausrat und kostet je nach Wohnungsgröße oft nur 20 bis 60 € pro Jahr.

Man unterscheidet zwei Bereiche:

Art der Verglasung Beispiele Zuständigkeit
Mobiliarverglasung Glastische, Vitrinen, Aquarien, Ceranfeld, Spiegel Hausrat / Glasbruch
Gebäudeverglasung Fensterscheiben, Türverglasung, Wintergarten Gebäude oder Hausrat je nach Vertrag
Nicht gedeckt Handy-Displays, Brillengläser, Beschädigung durch Kratzer

Besonders sinnvoll ist Glasbruch für Haushalte mit großen Glasflächen, teurem Cerankochfeld, einem Wintergarten oder einem Aquarium. Ein zerbrochenes Ceranfeld kostet schnell 500 bis 1.000 € Ersatz – da amortisiert sich der Baustein schon beim ersten Schaden.

Glasbruch lohnt sich, wenn …
  • viele Glasmöbel oder ein Ceranfeld vorhanden sind
  • ein Wintergarten oder große Fensterflächen bestehen
  • Kinder oder Haustiere im Haushalt leben
  • ein Aquarium oder Terrarium genutzt wird
Eher verzichtbar, wenn …
  • kaum Glasflächen im Haushalt vorhanden sind
  • Sie zur Miete mit wenig eigenem Glas wohnen
  • Sie kleinere Schäden lieber selbst tragen

So kombinieren Sie die Klauseln richtig

Bei der Auswahl einer Hausratversicherung sollten Sie beide Themen im Blick behalten. Der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit gehört heute zum Standard eines guten Tarifs – verzichten Sie darauf nicht, um wenige Euro Beitrag zu sparen. Die Glasbruchversicherung ist dagegen eine bewusste Zusatzentscheidung, die Sie an Ihren Haushalt anpassen. Prüfen Sie zugleich, ob Ihre Versicherungssumme korrekt berechnet ist, damit Sie nicht in eine Unterversicherung geraten.

Ein Praxisbeispiel aus dem Alltag

Familie M. verlässt morgens die Wohnung und lässt versehentlich ein Kippfenster im Erdgeschoss offen. Am Nachmittag stellt sie fest: Einbrecher sind durch das gekippte Fenster eingestiegen und haben Schmuck, Laptop und Bargeld im Wert von 12.000 € mitgenommen. Ein gekipptes Fenster gilt versicherungsrechtlich wie ein offenes Fenster – hier liegt grobe Fahrlässigkeit nahe.

Ohne Verzichtsklausel könnte der Versicherer die Leistung um 50 Prozent kürzen, die Familie bliebe auf 6.000 € sitzen. Mit dem vollen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit werden dagegen die kompletten 12.000 € erstattet. Dieses eine Vertragsdetail entscheidet also über 6.000 € – bei einem Mehrbeitrag, der oft im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr liegt. Genau solche typischen Alltagssituationen zeigen, warum erfahrene Verbraucherschützer diese Klausel als Pflichtbaustein einer guten Hausrat einstufen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit bei der Hausrat?
Ein besonders schwerer Sorgfaltsverstoß, etwa eine unbeaufsichtigte Kerze oder ein vergessener Herd. Ohne Verzichtsklausel darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen.
Wie erkenne ich einen guten Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?
Achten Sie auf die Formulierung „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme“. Nur so ist auch ein Totalschaden voll gedeckt.
Deckt die Glasbruchversicherung mein Handy-Display?
Nein. Handy-, Tablet- und Brillengläser sowie Kratzer sind ausgeschlossen. Gedeckt sind fest oder mobil verbaute Glasflächen wie Fenster, Ceranfeld oder Glastische.
Ist Glasbruch in der Hausrat immer enthalten?
Nein, meist ist Glasbruch ein optionaler Zusatzbaustein. Er kostet je nach Wohnung rund 20 bis 60 Euro im Jahr und muss aktiv eingeschlossen werden.

Fazit

Der Schutz bei grober Fahrlässigkeit ist die vielleicht wichtigste Klausel in der Hausrat – sie entscheidet im Schadenfall über Tausende Euro. Achten Sie auf den vollen Verzicht bis zur Versicherungssumme und ergänzen Sie bei viel Glas im Haushalt einen Glasbruchbaustein. So schließen Sie zwei der häufigsten Deckungslücken. Wer noch tiefer einsteigen will, sollte auch den Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie den Schutz vor Elementarschäden kennen. Alle weiteren Bausteine finden Sie in unserer Rubrik Versicherungen.

Über den Autor

admin

Redaktionsteam mit Spezialisierung auf persönliche Finanzen, Kreditkarten und Bankprodukte.

Weitere Beiträge dieses Autors lesen →