Was passiert mit Ihrem Einkommen, wenn Sie nicht sechs Tage, sondern sechs Monate krank sind? Genau für diesen Fall gibt es die Krankentagegeldversicherung. Sie springt ein, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und das gesetzliche Krankengeld nur einen Teil des gewohnten Netto abdeckt. Ohne diese Absicherung droht bei einer langen Erkrankung eine spürbare finanzielle Lücke – trotz Krankenversicherung.

Dieser Ratgeber zeigt, wie die Lücke nach der Lohnfortzahlung entsteht, wie hoch das gesetzliche Krankengeld wirklich ist und warum vor allem Selbstständige und Gutverdiener über einen privaten Einkommensschutz nachdenken sollten.

In diesem Artikel

Die Lücke nach sechs Wochen Lohnfortzahlung

Angestellte erhalten im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen (42 Tage) volle Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettolohns – und ist zusätzlich gedeckelt, weil es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.

Von diesem Krankengeld gehen außerdem noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Unterm Strich bleiben oft nur rund 75 bis 80 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Bei einem monatlichen Netto von 3.000 € fehlen so schnell 600 € und mehr – Monat für Monat, während die Fixkosten weiterlaufen.

Gut zu wissen: Krankengeld wird bei derselben Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Danach endet die Leistung – ein weiterer Grund, das Thema Berufsunfähigkeit früh mitzudenken.

Wie die Krankentagegeldversicherung die Lücke schließt

Die Krankentagegeldversicherung zahlt einen vorher vereinbarten festen Betrag pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit – zusätzlich zum Krankengeld. Sie wählen selbst, ab welchem Tag die Leistung einsetzt (die sogenannte Karenzzeit). Für Angestellte ist der Beginn ab dem 43. Tag üblich, weil bis dahin die Lohnfortzahlung greift.

Die Höhe des Tagegeldes richtet sich nach Ihrer tatsächlichen Einkommenslücke. Ein Beispiel: Fehlen Ihnen pro Monat rund 600 €, entspricht das etwa 20 € Krankentagegeld pro Tag. Das Geld ist steuer- und beitragsfrei und darf frei verwendet werden. Wichtig ist das Bereicherungsverbot: Das Tagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Angestellte oder Selbstständige: Wer braucht welchen Schutz?

Der Bedarf hängt stark von Ihrer beruflichen Situation ab.

Gruppe Absicherung ohne Zusatzschutz Empfehlung
Angestellte (GKV) 6 Wochen Lohn, dann Krankengeld Tagegeld ab dem 43. Tag zur Lückenschließung
Selbstständige (GKV, freiwillig) Krankengeld nur mit Wahltarif ab 43. Tag früher Leistungsbeginn, z. B. ab dem 15. Tag
Privat Versicherte (PKV) kein gesetzliches Krankengeld Krankentagegeld zwingend, Beginn frei wählbar

Für Selbstständige ist die Police besonders wichtig, denn ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung. Privat Versicherte erhalten grundsätzlich kein Krankengeld von ihrer Kasse – für sie ist das Krankentagegeld unverzichtbar und wird meist parallel zum PKV-Vertrag abgeschlossen.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben zwei Wege: Sie zahlen den vollen Beitragssatz und erhalten ab dem 43. Tag Krankengeld von ihrer Kasse, oder sie wählen den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch und sichern das Risiko komplett privat ab. Wer schon früh im Krankheitsfall Geld braucht, kombiniert häufig beides: ein privates Krankentagegeld für die ersten Wochen und den gesetzlichen Anspruch ab Tag 43. So bleibt selbst bei einer monatelangen Erkrankung keine Einkommenslücke offen.

So berechnen Sie die richtige Höhe

Damit im Ernstfall kein Loch bleibt, sollte das Tagegeld exakt zu Ihrer Lücke passen. Gehen Sie in drei Schritten vor:

  • Schritt 1: Ermitteln Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen.
  • Schritt 2: Ziehen Sie das voraussichtliche Krankengeld ab – nach Sozialabgaben meist rund 75 bis 80 Prozent des Netto.
  • Schritt 3: Teilen Sie die verbleibende Lücke durch 30, um den passenden Tagessatz zu erhalten.

Ein Beispiel: Bei 3.000 € Netto und einem Krankengeld von rund 2.250 € fehlen 750 € im Monat – das entspricht etwa 25 € Krankentagegeld pro Tag. Denken Sie daran, den Betrag bei Gehaltssprüngen nachzuversichern, damit die Absicherung nicht über die Jahre real an Wert verliert. Ein guter Tarif erlaubt diese Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Nicht jeder Tarif ist gleich. Diese Punkte entscheiden über die Qualität:

Darauf achten
  • Passende Karenzzeit (früher Beginn = höherer Beitrag)
  • Tagegeldhöhe realistisch an der echten Netto-Lücke ausrichten
  • Nachversicherung bei Gehaltssteigerung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Leistung auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit und im Ausland
Typische Stolpersteine
  • Kürzung, wenn das Einkommen sinkt (Nachweispflicht)
  • Gesundheitsprüfung mit Ausschlüssen oder Zuschlägen
  • Ende der Leistung bei Übergang in Berufsunfähigkeit

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Die Krankentagegeldversicherung deckt nur die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhaftem Ausfall braucht es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Bausteine ergänzen sich ideal. Wer privat versichert ist, sollte den Schutz zusammen mit den Regeln zur privaten Krankenversicherung planen. Und für kurzfristige Engpässe hilft ohnehin ein solider Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto.

Ab wann sollte das Krankentagegeld einsetzen?
Angestellte wählen meist den 43. Tag, weil bis dahin die Lohnfortzahlung läuft. Selbstständige entscheiden sich oft für einen früheren Beginn, etwa ab dem 15. oder 22. Tag, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein. Die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung ist steuerfrei und wird nicht mit Sozialabgaben belastet. Sie darf zusammen mit dem Krankengeld aber das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Brauchen privat Versicherte ein Krankentagegeld?
Ja, unbedingt. Die PKV zahlt kein Krankengeld. Ohne Krankentagegeld hätten privat Versicherte nach der Lohnfortzahlung oder – bei Selbstständigen – ab dem ersten Krankheitstag gar kein Ersatzeinkommen.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Krankentagegeld deckt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Beide zusammen bieten den vollständigen Einkommensschutz.

Fazit

Die Krankentagegeldversicherung ist der oft übersehene Baustein des Einkommensschutzes. Sie schließt die Lücke, die nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zwischen Krankengeld und gewohntem Netto entsteht – und ist für Selbstständige sowie privat Versicherte praktisch Pflicht. Richten Sie die Tagegeldhöhe an Ihrer echten Einkommenslücke aus, wählen Sie eine passende Karenzzeit und kombinieren Sie den Schutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ernstfall. Weitere Ratgeber rund um Ihre Absicherung finden Sie in unserer Rubrik Versicherungen.

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