Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die Altersvorsorge über den Arbeitgeber – für viele Angestellte der bequemste Weg, mit staatlicher Unterstützung fürs Alter zu sparen. Über die sogenannte Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag, noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Seit einigen Jahren ist zusätzlich ein Arbeitgeberzuschuss Pflicht.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Entgeltumwandlung, Steuerersparnis und Zuschuss zusammenwirken, welche Durchführungswege es gibt und worauf Sie 2026 achten sollten, damit sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie wirklich rechnet.
In diesem Artikel
Entgeltumwandlung: So funktioniert die bAV
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttolohns, der stattdessen in Ihren Vorsorgevertrag eingezahlt wird. Der Clou: Auf diesen Betrag zahlen Sie zunächst weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge. Aus 100 € Bruttoverzicht werden so nur rund 50 bis 60 € weniger netto – der Rest ist gesparte Steuer und Sozialabgabe.
Die Beiträge sind 2026 begrenzt: Steuerfrei bleiben bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, das sind 8.112 € im Jahr (676 € im Monat). Sozialabgabenfrei sind davon 4 Prozent, also 4.056 € jährlich (338 € monatlich).
Der Arbeitgeberzuschuss macht den Unterschied
Weil der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialabgaben spart, muss er seit 2022 für alle Verträge einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags weitergeben – sofern er tatsächlich Beiträge einspart. Für Verträge ab 2019 galt das bereits vorher. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig sogar mehr. Genau dieser Zuschuss entscheidet oft darüber, ob sich eine bAV lohnt.
Der Netto-Effekt an einem Beispiel
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Umgewandeltes Bruttoentgelt | 200 € |
| Ihr tatsächlicher Netto-Aufwand (ca.) | 110 € |
| Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 %) | 30 € |
| Monatlicher Sparbeitrag im Vertrag | 230 € |
Aus rund 110 € Netto-Verzicht werden hier 230 € im Vertrag – mehr als das Doppelte. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Steuersatz, der Krankenkasse und dem Zuschuss ab.
Die fünf Durchführungswege
Die bAV kann über fünf Wege organisiert sein: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für Arbeitnehmer am gängigsten ist die Direktversicherung – ein Vertrag, den der Arbeitgeber für Sie abschließt. Welchen Weg Sie erhalten, gibt in der Regel der Arbeitgeber vor. Entscheidend ist, dass der Vertrag niedrige Kosten hat und im besten Fall über einen ETF-basierten Tarif Rendite ermöglicht.
Steuern und Beiträge in der Auszahlung
Wie bei allen geförderten Vorsorgeformen gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die spätere Betriebsrente ist voll steuerpflichtig. Zusätzlich fallen für gesetzlich Krankenversicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – allerdings erst oberhalb eines Freibetrags. Diese Doppelverbeitragung war lange ein Kritikpunkt; der 2020 eingeführte Freibetrag entlastet vor allem kleinere Betriebsrenten spürbar.
Wann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt
- Hoher Arbeitgeberzuschuss und ersparte Sozialabgaben in der Ansparphase.
- Bequem: Der Beitrag wird direkt vom Brutto abgeführt.
- Insolvenzschutz und Mitnahme zum neuen Arbeitgeber grundsätzlich möglich.
- Etwas geringere gesetzliche Rente, weil weniger Sozialbeiträge eingezahlt werden.
- Kranken- und Pflegebeiträge auf die Auszahlung mindern die Rendite.
- Bei teuren Alttarifen ohne guten Zuschuss lohnt sich die bAV kaum.
Ob die bAV die richtige Wahl ist, hängt stark vom Zuschuss und den Vertragskosten ab. Vergleichen Sie sie mit Alternativen wie der Riester-Rente oder der Rürup-Rente. Wie groß Ihr zusätzlicher Vorsorgebedarf überhaupt ist, klärt der Beitrag private vs. gesetzliche Rente, und die konkrete Berechnung finden Sie unter Rentenlücke berechnen.
Extra-Förderung für Geringverdiener
Für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttolohn bis 2.575 € gibt es eine besondere Unterstützung: den bAV-Förderbetrag aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Zahlt der Arbeitgeber hier zusätzlich zwischen 240 € und 960 € im Jahr in eine Betriebsrente ein, erhält er einen Teil davon über die Lohnsteuer vom Staat zurück. Für Geringverdiener ist das eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge überhaupt, weil der Aufbau praktisch komplett vom Arbeitgeber und vom Staat finanziert wird. Fragen Sie gezielt nach, ob Ihr Betrieb dieses Modell anbietet – viele Beschäftigte wissen gar nicht, dass es existiert.
Riester über den Betrieb
Auch die Riester-Förderung lässt sich innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Der Vorteil dabei: Die Beiträge stammen aus dem Nettolohn, dafür bleiben die späteren Auszahlungen frei von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen – anders als bei der klassischen Entgeltumwandlung aus dem Brutto. Ob sich dieser Weg lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und der Zahl Ihrer Kinder ab. Wer die Wahl zwischen mehreren Modellen hat, sollte beide Varianten durchrechnen. Grundsätzlich gilt: Die bAV entfaltet ihre volle Stärke erst im Zusammenspiel mit Ihrer übrigen Vorsorge, nicht als alleinige Lösung.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV?
Was passiert mit meiner bAV beim Jobwechsel?
Muss ich auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen?
Reduziert die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist immer dann stark, wenn ein ordentlicher Arbeitgeberzuschuss und ein kostengünstiger Vertrag zusammenkommen. Dann verdoppeln Steuervorteil und Zuschuss Ihren Einsatz nahezu, und Sie sparen bequem direkt vom Brutto. Steht dagegen nur der gesetzliche Mindestzuschuss in einem teuren Alttarif bereit, sollten Sie genau rechnen und Alternativen prüfen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Konditionen, achten Sie auf niedrige Kosten – und nutzen Sie die bAV als einen tragenden Baustein Ihrer Altersvorsorge.